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Web-Gesetze = Gesetze mit eigener Domain
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Kunsturhebergesetz  (Kunsturheberrechtsgesetz)

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie - KunstUrhG



 

 




§§ 1 bis 21 Vorschriften, die nicht den Schutz von Bildnissen betreffen - hier nicht wiedergegeben -
§ 22 Recht am eigenen Bild
§ 23 Ausnahmen zu § 22
§ 24 Ausnahmen im öffentlichen Interesse
§§ 25 bis 32  - hier nicht wiedergegebene Vorschriften
§ 33 Strafvorschrift
§ 34  - hier nicht wiedergegeben
§ 35 )aufgehoben)
§ 36  - hier nicht wiedergegeben
§ 37 Vernichtung
§ 38 Recht der Übernahme
§ 39  - hier nicht wiedergegeben
§ 40  - hier nicht wiedergegeben
§ 41 (aufgehoben)
§ 42 Zivil- oder Strafverfahren
§ 43 Vernichtung nur auf Antrag
§ 44 Recht auf Übernahme
§ 45  - hier nicht wiedergegeben
§ 46  - hier nicht wiedergegeben
§ 47  - hier nicht wiedergegeben
§ 48 Verjährung
§ 49  - hier nicht wiedergegeben
§ 50 Antrag auf Vernichtung
§ 51  - hier nicht wiedergegeben
§ 52  - hier nicht wiedergegeben
§ 53  - hier nicht wiedergegeben
§ 54  - hier nicht wiedergegeben
§ 55  - hier nicht wiedergegeben

 

Ergänzende Vorschriften:

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

 Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

 Gesetz über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika

Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenkammern für Werke der bildenden Künste und der Photographie


 

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